Samstag, 8. Juli 2017

Kassenanweisung

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen... So steht es im §106 Gewo.
Bei Matratzen Concord hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern eine Kassenanweisung erlassen, die neben den Vorgaben "wie ist die Kasse einzuzählen", "wie ist der Kassenabschluß durchzuführen", etc. auch sehr merkwürdige Anweisungen enthält.
In diesen merkwürdigen Zusätzen sieht der Betriebsrat im Bezirk A15 einen Eingriff in die Arbeitsverträge der Mitarbeiter. Da am Ende der Anweisung auch ganz deutlich arbeitsrechtliche Schritte bei Verstoß angedroht werden, könnte es sich hierbei um eine Änderungskündigung handeln. Die Mitarbeiter sollen auch diese Anweisung unterschreiben, sie stimmen damit ggf. der Änderungskündigung ihres Arbeitsvertrags zu.
Der Betriebsrat A15 hat daher die Kassenanweisung abgelehnt. Eine Klärung mit dem Arbeitgeber steht aus, dieser hat keine weiteren Gespräche dazu aufgenommen. Das legt den Schluß nahe, dass der Betriebsrat mit seinen Vermutungen recht haben könnte.

Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter sehr vorsichtig werden, wenn Arbeitsanweisungen schriftlich erfolgen und diese gegengezeichnet werden sollen. Der Arbeitgeber kann jede Arbeitsanweisung mündlich oder schriftlich verfassen und herausgeben. Eine Zustimmung des Arbeitnehmers braucht es nicht. Wenn aber ausdrücklich die Zustimmung erwünscht ist, dann stimmt etwas nicht! Niemand sollte so etwas unterschreiben!

Beurteilung von Mitarbeitern

In der Regel finden in Unternehmen regelmäßig, meistens ein - zweimal im Jahr Beurteilungsgespräche mit den Mitarbeitern statt. Es ist ein sinnvolles Mittel, da die Mitarbeiter darüber den Stand ihrer Leistung aus Sicht des Vorgesetzten erfahren, bei falschen Eindrücken korrigieren können und sich somit ein Bild gegenüber dem Vorgesetzten ergibt. Die Mitarbeiter kennen ihren Stand, wissen woran sie arbeiten müssen und was bereits gut ankommt. Insofern ein tolles Mittel.
Bei Matratzen Concord läuft das etwas anders. Wichtig erscheinen dem Unternehmen dabei ersteinmal die erreichten Ziele. Oft sind es 8 - 10 Ziele, die sich auch noch gegenseitig widersprechen können, die die Grundlage der Bewertung bilden sollen. Vielfach hat die zuständige Bezirksleitung gar nicht die Zeit einen Mitarbeiter über einen Zeitabschnitt zu beobachten und entsprechend dem Jahr über Notizen anzufertigen. Die Beurteilungen laufen oftmals unter dem Eindruck des letzten Besuchs oder auf Grundlage nicht erbrachter Zielvorgaben.
Aus dem Grund hat der Betriebsrat die Beurteilungen in seinem Bezirk ausgesetzt. Sie finden erst wieder statt, wenn es vernünftige Beurteilungsgrundsätze und eine Sicherstellung der Beurteilungsqualität gibt.

Grundsätzlich hat einen Beurteilung nichts in der Personalakte verloren. Sie ist ein Gesprächspapier, um den Arbeitnehmer über die Sicht des Vorgesetzten aufzuklären. Daher gehört dieses Papier allein dem Arbeitnehmer. Es muss weder eine Kopie erstellt, noch eine Unterschrift unter einer Beurteilung geleistet werden.

Zielvereinbarung

Bei Zielvereinbarungen geht es darum, zusammen mit dem Unternehmen eigene Ziele festzulegen, die dann über einen bestimmten Zeitabschnitt - meistens ein Jahr - beobachtet werden. Normalerweise ergeben sich aus Zielerreichung bzw. Zielüberschreitung zusätzliche Bonuszahlungen für den beftreffenden Mitarbeiter.

Ganz anders bei Matratzen Concord: Hier werden die Ziele eher von der Bezirksleitung gegenüber dem Mitarbeiter durchgedrückt und nicht vereinbart. Der Mitarbeiter erhält keine Boni bei Erreichung oder Überschreitung, jedoch sehr oft einen Gesprächstermin, falls die Ziele nicht erreicht werden. Zusätzlich werden die Ziele und der Erreichungsgrad noch als Grundlage der Beurteilung genommen.
Aus diesen Gründen hat der Betriebsrat A15 die Zielverienbarungen abgelehnt.
Der Arbeitgeber war nicht in der Lage für die Mitarbeiter ein Bonisystem vorzustellen, von dem auch die Mitarbeiter und nicht nur die Firma profitieren.

Testkauf

Ein beliebtes Druckmittel bei Matratzen Concord scheinen die Testkäufe zu sein. Bewertet wird in der Regel von betriebsfremden Personen (externe Firmen, andere Bezriksleiter, etc.) nach einem dubiosen Punktesystem. Nach Auswertung der Punkte erfolgen verschiedene Maßnahmen. Wie aus der Praxis erfahren, wohl auch hin bis zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
Der Betriebsrat im Bezirk A15 hat daher die Testkäufe für seinen Bezirk untersagt und schützt damit seine Mitarbeiter.
Testkäufe helfen nur dem Unternehmen, da darüber der Druck erzeugt wird und höhere Umsätze erhofft werden. Nur hat Führen durch Angst noch nie wirklichen langfristigen Erfog gehabt. Kurzfristig vielleicht, aber mit fatalen Folgen.
Den Betriebsräten ist zu empfehlen ebenfalls die Testkäufe für ihren Bezirk zu untersagen.

Freitag, 7. Juli 2017

Auf Augenhöhe mit dem Chef

In der Regel sind die Mitarbeiter in einem Unternehmen immer dem Good-Will des Chefs ausgesetzt. Dieser bestimmt, plant, tut, macht, weist an...so, wie es in den Gedanken vorhanden ist. Nicht immer führen diese Gedanken auch in eine arbeitnehmerfreundliche Umgebung.

Kluge Chefs wissen schon lange, dass ein Betriebsrat ein wichtiger Baustein für den Erfolg eines Unternehmens ist!

Mancher Arbeitgeber meint jedoch, nur durch Druck und Gewalt ein bestimmtes Ergebnis erzielen zu können. Nur er habe die Weisheit mit Löffeln gefressen und seine Sklaven sollen dienen und nicht fordern. Damit das nicht ausartet und die Mitabreiter in "ihrem" Unternehmen auch mitreden und mitbestimmen dürfen, hat der Gesetzgeber den Auftrag erlassen, in den Betrieben einen Betriebsrat zu wählen.
Der am Ende stehende Link gbt ein paar Informationen, wo der BR überall auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln kann  Hier redet der BR mit

Mittwoch, 28. Juni 2017

VERTRAUEN IST GUT, BETRIEBSRAT IST BESSER

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats


Betriebsräte werden von der Belegschaft zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber gewählt.Ohne Betriebsrat sind die Beschäftigten auf das Wohlwollen ihrer Vorgesetzten und Chefs angewiesen.

 Durch die Wahl verfügt der Betriebsrat über eine gesetzliche Legitimation  und damit über besondere gesetzlich gewährleistete Rechte.
Das Verfahren für die Wahl eines Betriebsrats und seine Mitbestimmungsrechte sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Auch dem Betriebsrat ist an einer positiven Entwicklung des Unternehmens gelegen.
Als organisierte Interessenvertretung der Belegschaft kann er aktiv dazu beitragen. Zugleich gibt er Auskunft über den Stand der Dinge im Betrieb und trägt so zu mehr Transparenz bei. Die Rechte der Beschäftigten können nur von einem Betriebsrat nachhaltig und wirksam vertreten werden!

Schutzaufgaben

Der Betriebsrat sorgt dafür, dass die Beschäftigten gerecht behandelt werden!
  • Er ist das Sprachrohr der Belegschaft, insbesondere für diejenigen Beschäftigten, die ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber nicht selbst vertreten können
  • Er nimmt Beschwerden der Beschäftigten entgegen und versucht beim Arbeitgeber für Abhilfe zu sorgen, sofern die Beschwerden berechtigt erscheinen

Gestaltungsaufgaben

Der Betriebsrat hat ein starkes Initiativrecht und kann dem Arbeitgeber eigene Verbesserungsvorschläge unterbreiten!
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung und Lohngrundsätze
  • Fragen der Ordnung im Betrieb (Handhabung von Raucherpausen, Dienstkleidung)
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit sowie der Umgang mit Überstunden/Minusstunden und deren Abbau

In all diesen Punkten muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Einigung erzielen und kann nicht alleine entscheiden und anweisen!


Mitwirkungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Der Betriebsrat ist vor jeder Einstellung, Versetzung, Kündigung, Eingruppierung und Umgruppierung anzuhören. Jede Maßnahme ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam!
  • Widerspricht der Betriebsrat einer Kündigung, kann der Arbeitgeber trotzdem kündigen. Der gekündigte Beschäftigte hat aber in dem Fall Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn er beim Arbeitsgericht eine Feststellungsklage einreicht
  • Dem Betriebsrat stehen Rechtsmittel zur Verfügung, um die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen

Überwachungsaufgaben

  • Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer im Betrieb eingehalten werden
  • Damit der Arbeitgeber "ungemütliche" Betriebsräte nicht nach Belieben loswerden kann, haben Betriebsräte einen besonderen Kündigungsschutz. Weiterhin muss der Arbeitgeber die Betriebsräte für die Betriebsratsarbeit unter Fortzahlung des Gehaltes von der Arbeit freistellen.

Der Arbeitgeber darf Betriebsräte weder benachteiligen noch bevorzugen!


Verkaufsfreier Sonntag


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